Kraftfahrer müssen spätestens zum 10.09.2014 zum ersten Mal und anschließend regelmäßig innerhalb von fünf Jahren nachweisen, dass sie eine Weiterbildung absolviert haben.
Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz unterliegen Kraftfahrer im Entsorgungsverkehr ausnahmslos dem Gesetz. Das Gesetz greift, wenn die Hauptbeschäftigung Befördern darstellt. Kraftfahrer im Entsorgungsverkehr transportieren Abfälle und damit „Güter“. Hierbei ist nicht von Belang, ob eine Fahrt hoheitlich oder privatwirtschaftlich veranlasst ist. Es geht allein um die Tätigkeit im engen Sinne. Ein Unternehmer, der eine Fahrt mit einer Person veranlasst, die nicht entsprechend qualifiziert ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Für den Fahrer bedeutet dies „Fahren ohne Führerschein“.
Unter den nachfolgenden Download-Links erhalten Sie eine Broschüre zu den Berufskraftfahrer-Trainings sowie ein Gutachten zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, dass von der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. in unserem Auftrag erstellt wurde:
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Broschüre Berufskraftfahrer-Training |
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Gutachten GGSC |
Gerne informieren wir Sie persönlich rund um das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Rufen Sie uns doch einfach an oder senden uns eine schnelle Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
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