Seit Anfang November können Unternehmen mit mautpflichtigen Lkw Anträge auf Fördermittel beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellen.
Antragsschluss für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ ist der 15. Februar 2011, für das „De-minimis“- Förderprogramm der 31. März 2011. Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim BAG. Mit den Maßnahmen darf nicht vor Eingang des Antrags bei Bundesamt für Güterverkehr und nicht vor dem 1. Januar 2011 begonnen werden.
Nähere Informationen zu dem Förderprogramm erhalten Sie hier.