Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung
Die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung ist am 03.12.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.1737) verkündet worden und ist damit am 04.12.2010 in Kraft getreten.
Die Regelung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen gefahren werden dürfen. Anhang II Nr. 2.2 der in der Norm zitierten Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 definiert M+S-Reifen dahingehend, dass „das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert ist, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profiltiefen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
Nähere Information können Sie dem folgenden PDF-Dokument entnehmen.