Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - Wer bezahlt die Weiterbildung?
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr müssen nach dem aktuellen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt diese Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Zuschuss. Weitere Informationen erhalten Sie hier.