Anschnallpflichten für Fahrer und alle Mitfahrer, wobei gerade die Mitfahrer völlig ungeschützt sind, werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und – innerbetrieblich in der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge" – vorgeschrieben. Und in beiden Fällen sind sie auch bußgeldbewehrt.
Leider wird auch bei den Entsorgern und Straßenunterhaltern das Angurten immer noch zu häufig als lästig oder unprofessionell empfunden und abgelehnt. Dabei darf nur derjenige nicht angeschnallt sein, dessen Arbeitsverrichtung mit ständigem Ein- und Aussteigen verbunden wäre.
Also: Auf dem Wege zum und vom Ladebezirk müssen alle Fahrzeuginsassen angeschnallt sein! Der Kreis derer, die den Gurt zum Selbstschutz und aus Überzeugung anlegen und nicht, weil es „irgendwo" bußgeldbewehrt ist, muss größer werden.