Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - Wer bezahlt die Weiterbildung?
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr müssen nach dem aktuellen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt diese Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Zuschuss. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Förderrichtlinie Elektromobilität
Die Förderrichtlinie Elektromobilität ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) veröffentlicht worden.
Das Bundeskabinett hat das "Regierungsprogramm Elektromobilität" verabschiedet. Es erläutert, was die Bundesregierung beabsichtigt, um Elektromobilität zu fördern.